BFH kippt Sanierungserlass
Der Bundesfinanzhof hat in einer Grundsatzentscheidung aus November 2016 (vgl. Bundesfinanzhof, Beschl. v. 28.11.2016, Az. GrS 1/15) den seit 2003 geltenden „Sanierungserlass“ des Bundesfinanzministeriums gekippt. Der Sanierungserlass besagte, dass Sanierungsgewinne von der Ertragsteuer befreit werden können. Dies sieht der BFH nun aber anders: Wenn Gläubiger einem Unternehmen Schulden erlassen, erhöht sich damit automatisch deren Betriebsvermögen – und das sei grundsätzlich besteuerbar, urteilte der…