Reform des Insolvenzanfechtungsrechts seit April 2017 in Kraft
Am 05.04.2017 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz in Kraft getreten (BGBl. I 2017 S. 654). Durch die Gesetzesreform soll u.a. die insolvenzrechtliche Anfechtung modifiziert werden. Es war insbesondere eine Entschärfung des Insolvenzanfechtungsrechts für die Insolvenzgläubiger angedacht und dies v.a. seitens diverser Wirtschaftsverbände angestrebt worden. Im Bereich…