Erhebliche Verschärfung der Haftung für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2017 entschieden, dass Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Mandanten in der Krise erheblich schärfer haften als zuvor (vgl. BGH, Urt. v. 26.01.2017 – IX ZR 285/14, DStR 2017, 942). So droht – auch ohne konkrete Beauftragung zur Prüfung einer etwaigen Insolvenzreife (!) – u.a. Beihilfe zur Insolvenzverschleppung. Daneben kommen zivilrechtliche Haftungsansprüche und ggf. berufsrechtliche…