Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Sanierungsklausel im deutschen Steuerrecht nicht gegen das europäische Beihilferecht verstößt.
Durch das Urteil des EuGH (Az. C-203/16 P, C-208/16 P, C-209/16 P, C-219/16 P) wird die Sanierung und Restrukturierung deutscher Unternehmen deutlich erleichtert.
Denn so können Investoren nach dem Kauf eines angeschlagenen Unternehmens ihre steuerlichen Verlustvorträge gegenüber dem Fiskus geltend machen. Die Entscheidung des EuGH gilt auch rückwirkend für den Zeitraum 2008 bis 2010.
Dynamisierung für den deutschen Restrukturierungsmarkt erwartet
Die Klärung der europarechtlichen Steuerproblematik dürfte für den deutschen Restrukturierungsmarkt eine erhebliche Dynamik zur Folge haben. Der ohnehin im Wandel befindliche Markt der Sanierung und Restrukturierung dürfte an Fahrt aufnehmen. Denn gerade für ausländische Investoren war die steuerliche Problematik eines der Hinderungsgründe, angeschlagene Unternehmen in Deutschland zu erwerben.
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