Am 28. März 2019 hat das EU-Parlament die Richtlinie zum künftigen „Präventiven Restrukturierungsrahmen“ beschlossen.
Damit ist die Grundlage für einen einheitlichen Rechtsrahmen für präventive Restrukturierung innerhalb Europas geschaffen. Die Mitgliedstaaten haben nunmehr nach Veröffentlichung der Richtlinie zwei Jahre für die Umsetzung der Vorgaben in nationales Recht Zeit. Diese Frist kann in Ausnahmefällen auf Antrag um ein Jahr verlängert werden.
Die Regelungen der Restrukturierungsrichtlinie zum Restrukturierungsplan ähneln den Regelungen des Insolvenzplanverfahrens.
Kern der Instrumente der neuen Richtlinie sind Restrukturierungspläne. In diesen können vielfältige Regelungen getroffen werden, die der Restrukturierung des Schuldners dienen. Die von diesen Regelungen betroffenen Gläubiger stimmen über die Restrukturierungspläne nach dem Mehrheitsprinzip ab.
Die Abstimmung erfolgt dabei – ähnlich wie bei Insolvenzplänen – in Gruppen bzw. Klassen, wobei bei der Einteilung dieser Gruppen/Klassen den wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten Rechnung getragen wird. Werden einzelne Gläubiger überstimmt, muss der Restrukturierungsplan gerichtlich bestätigt werden. Das Gericht prüft dann insbesondere die Einhaltung der Verfahrensvorschriften und die Frage der unangemessenen Benachteiligung der Betroffenen.
Während der Erstellung des Restrukturierungsplans wird der lfd. Geschäftsbetrieb vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch eine Art „Moratorium„/ „Schutzzeitraum“ geschützt. Dieser Zeitraum ist durch Beschluss durch das zuständige Insolvenzgericht geschützt. Insbesondere ist die Laufzeit auf zunächst vier, höchstens jedoch zwölf Monate begrenzt.
Ziel der EU-Richtlinie ist eine bessere Sanierungskultur in den jeweiligen Mitgliedsstaaten. Der Kollege Rechtsanwalt Daniel Friedemann Fritz gibt in einem im Januar 2019 erschienenen Aufsatz in dem Branchenmagazin InDat (pdf) einen ersten Überblick über das neue Restrukturierungsverfahren.
Wir werden das Thema weiterhin nah begleiten und stehen für Rückfragen jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung.