Verlängerung 2.0 // Bei Beantragung von „Novemberhilfen“ ist die Insolvenzantragspflicht bis 31.01.2021 ausgesetzt
Im Zuge des aufgrund der zweiten Corona-Welle verhängten (Teil-) Lockdowns sieht der Gesetzgeber weitere insolvenzrechtliche Erleichterungen vor. Bereits im März 2020 wurde die Insolvenzantragspflicht für Insolvenzen, die auf der Corona-Pandemie beruhen, bis Ende September diesen Jahres ausgesetzt. Für Fälle der Überschuldung wurde diese Regelung bis Ende Dezember 2020 verlängert. Die erneute Aussetzung umfasst nicht nur…