Sanierung unter Insolvenzschutz
Die Folgen der CORONA-Pandemie für die weltweite Wirtschaft sind enorm. Auch hierzulande führt das COVID-19-Virus dazu, dass viele Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Vor allem führt die CORONA-Krise zu einer Liquiditätskrise. Die nachhaltige Steuerung der Liquidität ist daher von überragender Bedeutung für Ihr Unternehmen. Dies gilt umso mehr, wenn man sich vor Augen führt, dass nicht wenige Kapitalgeber die ausgereichten Kredite hinterfragen bzw. sogar drohen diese zu kündigen. Gerade dann bedarf es einer tragfähigen Praxislösung und deren effiziente sowie schnelle Umsetzung. Wir von SELKER PARTNER bieten Ihnen eine auf Ihr Geschäftsmodell maßgeschneiderte Sanierungslösung. Nutzen Sie die CORONA-Krise, um sich neu aufzustellen und gestärkt aus der Krise hervorzugehen, bevor die Insolvenzantragspflicht zum 30. September 2020 (COVInsAG) ausläuft. Wir bieten Ihnen u.a. an:
- Aufstellen einer Liquiditätsplanung & Rentabilitätsanalyse
- Prüfung, ob eine Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung vorliegt
- Erstellung eines nachhaltigen Sanierungskonzeptes (u.a. auch nach IDW S6)
- Der Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze muss dabei immer im Vordergrund stehen.
Wandel gestalten – Krisen meistern.
Nicht in jedem Fall ist eine außergerichtliche Lösung für das Unternehmen sinnvoll – trotz der anteiligen Konsequenzen für den Unternehmer in einer gerichtlichen Sanierung.
Das Insolvenzrecht bietet Ihnen als Unternehmer einen „Werkzeugkoffer“, den Sie nutzen sollten. Aufgrund einer Gesetzesnovelle aus dem Jahre 2012 ist nunmehr die Sanierung unter Insolvenzschutz möglich. Mithilfe eines Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahrens können Sie Ihr Unternehmen neu aufstellen und nachhaltig sanieren. Die Vorteile der beiden Verfahrensarten für Ihr Unternehmen sind z.B.:
- Sie behalten die uneingeschränkte Leitung Ihres Unternehmens (Sie bleiben im „Driver-Seat“).
- Sie werden durch Sanierungsprofis beraten und ein Sachwalter überwacht die Sanierung.
- Die Agentur für Arbeit zahlt bis zu 3 Monate die Netto-Löhne Ihrer Arbeitnehmer (Insolvenzgeld bzw. Insolvenzgeldvorfinanzierung). Dies führt zu einem Liquiditätserhalt!
- Steuern müssen während der vorl. Eigenverwaltung nicht abgeführt werden.
- Der Sanierungsgewinn ist steuerfrei.
- Sie können sich schneller und unkomplizierter von lästigen Verträgen („Cash-Fressern“) trennen.
Beratung durch Sanierungs- und Insolvenzprofis – alles aus einer Hand!
Das Team von SELKER PARTNER beschäftigt Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater. Daneben steht Ihnen ein Team von hochmotivierten Menschen zur Verfügung.
Gerade in der Krise ist es wichtig, dass die Ebenen Recht, Steuern und Betriebswirtschaft von Profis durchleuchtet werden. Wir von SELKER PARTNER bieten Ihnen alles aus einer Hand! Sprechen Sie uns früh genug an. Je früher Sie uns ansprechen, desto besser können wir Sie unterstützen.
Haben Sie Fragen? Das Team von SELKER PARTNER steht für Fragen zu Ihrer Verfügung.