Bundesregierung beschließt Gesetzesentwurf zur Restrukturierungsrichtlinie
Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre kommt Die Bundesregierung hat Anfang Juli einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU Restrukturierungsrichtlinie beschlossen. Die Richtlinie 2019/1023, die bis zum 17. Juli 2021 in nationales Recht umzusetzen ist, sieht einige Veränderungen innerhalb der Restschuldbefreiung vor. So soll das Restschuldbefreiungsverfahren zukünftig nur noch drei statt wie bisher sechs Jahre dauern….