Pflichten für GmbH-Geschäftsführer und Berater seit 01.01.2021 durch StaRUG erheblich gestiegen!
Einführung einer Krisen-Ampel erforderlich // Krisenfrüherkennung Durch das Inkrafttreten des Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetzes (kurz: StaRUG) zum 01.01.2021 müssen Geschäftsleiter von juristischen Personen – v.a. GmbH-Geschäftsführer – künftig ein Früherkennungssystem für Risiken (die sog. „Krisen-Ampel“) einführen und aktives Risikomanagement betreiben. So wird bereits in § 1 Absatz 1 StaRUG ausgeführt: „Die Mitglieder des zur Geschäftsführung berufenen Organs einer juristischen…