Die „doppelstöckige KG“ verspricht keine Rettung ! BGH-Urteil aus Aug. 2021
Der BGH hat im August 2021 entschieden, dass der Insolvenzverwalter einer Beteiligungsgesellschaft auch die Kommanditisten eines Dachfonds in Anspruch nehmen kann (vgl. BGH, Urt. v. 03.08.21 – II ZR 123/20). Doppelstöckige KG-Strukturen erleiden Schiffbruch Ein Anleger hatte sich an einem Fonds in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (KG) beteiligt, die ihrerseits je ein Schiff hielten (sog….