Zu Beginn des Jahres 2021 hat der Gesetzgeber das Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG) eingeführt. Bereits zum damaligen Zeitpunkt war vorgesehen, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) eine Checkliste für Restrukturierungspläne kleinerer und mittlerer Unternehmen erstellt. Eine solche Checkliste wurde durch das BMJ nun veröffentlicht. Diese bietet eine Hilfestellung für die Erstellung von Restrukturierungsplänen kleinerer und mittlerer Unternehmen nach den §§ 5 ff. StaRUG. Neben den zu beachtenden Formalien enthält die Checkliste auch Informationen zu den berücksichtigenden Angaben sowie den beizufügenden Anlagen. Aufgrund der Komplexität einer Restrukturierung kann die Checkliste eine fachkundige Beratung jedoch nicht ersetzen, auch hierauf weist das BMJ hin.
Die Checkliste kann hier heruntergeladen werden.
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