Das neue „Sanierungs- und Krisenfolgenabmilderungsgesetz“ (SanInsKG) ist am 09. November 2022 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2023.
Kern des Gesetzes ist das Absenken des Prognosezeitraumes im Rahmen der Überschuldung von zuvor zwölf auf nun noch vier Monate. So soll Unternehmen mehr Zeit verschafft werden, auf die mehrdimensionalen Krisen zu reagieren.
Zudem wurde u.a. die Frist zur Antragstellung verlängert und der Zugang zum Eigenverwaltungsverfahren durch Verkürzung des Planungszeitraumes erleichtert.
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