Ab 2025 wird die Ausstellung von elektronischen Rechnungen bei Umsätzen zwischen zwei inländischen Unternehmern (sog. B2B-Umsätze) verpflichtend (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG). Da eine elektronische Rechnung ein strukturiertes elektronisches Format aufweisen und eine Extraktion der erforderlichen Rechnungsangaben ermöglichen muss, reicht eine als PDF gescannte Papierrechnung dafür nicht aus.
In Deutschland sind alle inländischen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 verpflichtet, E-Rechnungen entgegenzunehmen. So sieht es das im Vorfeld mehrfach geänderte und nunmehr vom Bundesrat in seiner Sitzung am 22. März 2024 endgültig beschlossene Wachstumschancengesetz vor.
Das Gesetz sieht aber auch verschiedene Übergangsfristen und Erleichterungen für die Ausstellung von E-Rechnungen vor. Danach dürfen z.B. Unternehmen für Umsätze, die in der Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 ausgeführt werden, noch Papierrechnungen ausstellen.
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