Abwehr von Haftungsansprüchen (auch Insolvenzanfechtung)
Wir beraten Sie bei der Inanspruchnahme aufgrund zivil- und strafrechtlicher Normen.
Dabei sind wir auf steuerrechtliche (§§ 370 ff. AO) und insolvenznahe Haftungsnormen (Bilanzdelikte, Bankrottdelikte, Betrug, Untreue etc.) spezialisiert.
Spezialisierung: Abwehr von Insolvenzansprüchen
Insbesondere beraten wir Lieferanten, Banken, Versicherungen und andere Anspruchsgegner, die durch einen Insolvenzverwalter in Form von Tatbeständen der Insolvenzanfechtung gem. §§ 129 ff. InsO in die Haftung genommen werden.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Insolvenzverwalter kennen wir die Schwachstellen einer Inanspruchnahme durch den Verwalter. Häufig wird der Insolvenzverwalter nicht in der Lage sein Ihnen die subjektive Tatbestandsebene der jeweiligen Anfechtungsnorm nachzuweisen. Oftmals ist entscheidend, welche Unterlagen dem Verwalter vorliegen und dass Sie keine weiteren Unterlagen herausgeben müssen. Der Insolvenzverwalter ist in der Beweis- und Darlegungspflicht! Auch ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den Insolvenzgründen und den anderen Voraussetzungen einer Insolvenzanfechtung wie z.B. der Inkongruenz, des Bargeschäftseinwandes oder der Vorsatzanfechtung in den letzten Jahren derart konkretisiert worden, dass eine detaillierte Prüfung der oftmals komplexen Sachverhalte zum Zeitpunkt der jeweiligen Rechtshandlung unerlässlich ist.
Wir übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.
Sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Team von SELKER PARTNER