BGH zu Voraussetzungen des „Kleinbeteiligtenprivilegs“, § 135 InsO
Im Fall der Anfechtung gem. § 135 Abs. 1 Nr.2 InsO greift das Kleinbeteiligtenprivileg ein, wenn seine Voraussetzungen im letzten Jahr vor Insolvenzantragstellung vorlagen (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.2023 – IX ZR 44/22) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung aus April 2023 wie folgt klargestellt: Für das Kleinbeteiligtenprivileg im Fall der Anfechtung der Rückzahlung…