Beratung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern (Organhaftung)
Wir finden Lösungen für kritische Situationen. Hierfür vereinen wir Expertise aus den Bereichen Insolvenzrecht, Haftung, Wirtschaftsstrafrecht und Gesellschaftsrecht.
Werden Sie bereits als Leitungsorgan in die Haftung genommen oder wollen Sie sich präventiv für künftige mögliche Haftungsfragen absichern?
Neben dem Tagesgeschäft muss ein Geschäftsführer stets die steuerlichen und insolvenzrechtlichen Vorschriften im Blick haben. Da die Geschäftsführung der direkte Kontaktpunkt zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden, Lieferanten etc. ist, lauern hier mitunter die größten Haftungsgefahren.
In einer Krisensituation verdichten sich die Pflichten des jeweiligen Leitungsorgans zu einer Allzuständigkeit und einem sehr engmaschigen Reporting und Controlling.
Durch maßgeschneiderte Informations- und Überwachungsmechanismen kann ein Haftungsrisiko stark minimiert werden. Auch ist der Abschluss einer D&O-Versicherung zu überlegen, um eine berufliche Haftung nicht in den privaten Ruin münden zu lassen.
Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit als Sanierungsberater und Insolvenzverwalter kennen wir die Fallstricke. Wir können Krise.
Unsere Leistungen – Ihre Vorteile im Überblick:
- Abwehr von Haftungsansprüchen durch den Insolvenzverwalter (z.B. § 64 GmbHG)
- Beilegung von Streitigkeiten innerhalb der Gesellschafterstruktur
- Beratung von Geschäftsführern und Vorständen hinsichtlich zivil- und strafrechtlichen Risiken
- Abwehr bei strafrechtlichen Ermittlungen und Zwangsmaßnahmen
- Ganzheitlicher Ansatz: Beratung auf betriebswirtschaftlicher und zivil- und strafrechtlicher Ebene
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns rechtzeitig an.
Ihr Team von SELKER PARTNER