Informationen zum Präventiven Restrukturierungsrahmen (StaRUG)
Das ab dem 01.01.2021 geltende Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (kurz: StaRUG) eröffnet einen neuen Sanierungsweg. Es steht Ihren und Ihrem Unternehmen ein neues Sanierungs-Tool zur Verfügung:
Der präventive Restrukturierungsrahmen (kurz: pRR). Kernstück des pRR ist der Restrukturierungsplan, der Ihrem Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit ermöglich, einen Vergleich mit den Gläubigern zu erzielen. Sie restrukturieren also v.a. die Passivseite Ihren Unternehmens.
Sie können ab sofort mittels eines Restrukturierungsplans das Unternehmen außergerichtlich sanieren. Es handelt sich nicht um ein Insolvenzverfahren, sondern um ein reines Sanierungsverfahren. Es gibt somit keinen Insolvenzverwalter. Sie behalten die Kontrolle über Ihr Unternehmen. Die gesetzliche Grundlage dafür befindet sich daher auch nicht in der Insolvenzordnung (InsO), sondern im StaRUG.
Die wichtigsten Eckpunkte der (neuen) präventiven Restrukturierung lauten wie folgt:
- Eigenständiges, außergerichtliches Sanierungsverfahren, kein Insolvenzverfahren
- Der Restrukturierungsplan (ähnlich dem Insolvenzplan) ist das Kerninstrument und dient der Abwendung der Insolvenz
- Ein ersuchter Restrukturierungsbeauftragter begleitet den Sanierungsprozess und dabei v.a. den Restrukturierungsplan.
- Neben dem Restrukturierungsbeauftragten kann zusätzlich ein Sanierungsmoderator eingesetzt werden. Wie der Name vermuten lässt, moderiert er zwischen den schuldnerischen Unternehmen und den Gläubigern.
- Der Sanierungsprozess soll mit Mehrheit der Gläubiger notfalls auch gegen den Willen einzelner Stakeholder durchgesetzt werden können
- Das Gesetz (StaRUG) tritt ab 01.01.2021 in Kraft
- Das Verfahren darf nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit in Anspruch genommen werden! Bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gilt das StaRUG nicht
- In Anspruch genommene Sanierungshilfen werden nicht öffentlich gemacht – kein Malus in der Öffentlichkeit
- Kontroll- und Aufsichtsmechanismen sind weniger ausgeprägt
- Möglichkeit eines gerichtlichen Verfahrens gegeben, aber ist kein Muss (vgl. §§ 45 ff. StaRUG)
- In laufende Verträge (z.B. Miet-, Leasing-, und Lieferverträge) kann aber nicht eingegriffen werden; das geht nur mit einer (Eigenverwaltung/Schutzschirmverfahren)
- Es geht bei der präventiven Restrukturierung v.a. um die Neujustierung der Passivseite Ihres Unternehmens
Wir haben Ihnen den typischen Ablauf eines StaRUG-Verfahrens skizziert – über diesen LINK (bitte klicken!) erfahren Sie mehr.
Haben Sie Fragen zu dem StaRUG oder dem präventiven Restrukturierungsrahmen? Sie wollen wissen, wie Sie Ihr Unternehmen mittels Restrukturierungsplan neu aufstellen können?
Dann sprechen Sie uns gerne an. Ihr Team von SELKER PARTNER.