Informationen zu Insolvenzplanverfahren
Der Insolvenzplan bzw. das Insolvenzplanverfahren ist ein Mittel zur einvernehmlichen Bewältigung einer Insolvenz mittels Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubigern.
Abweichungen von den Vorschriften der Insolvenzordnung möglich mit Insolvenzplan!
In der Regel verläuft ein Insolvenzverfahren streng nach den Vorschriften der Insolvenzordnung. Innerhalb eines Insolvenzplanes darf davon abgewichen werden.
Die einzelnen Abweichungen werden in einem Insolvenzplan festgehalten.
Folgende Abweichungen von der Insolvenzordnung sind erlaubt:
- Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger
- Befriedigung der Insolvenzgläubiger
- Verwertung der Insolvenzmasse
- Verteilung der Insolvenzmasse an die Beteiligten
- Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens.
Das Antragsrecht auf einen Insolvenzplan besitzt entweder das insolvente Unternehmen selbst oder der Insolvenzverwalter im Auftrag der Gläubigerversammlung. Der Plan darf bereits mit dem Insolvenzantrag eingereicht werden.
Die Struktur und den Inhalt des Insolvenzplans schreibt der Gesetzgeber vor:
In dem darstellenden Teil des Insolvenzplans muss der Antragsteller zunächst die Ist-Situation des Unternehmens beschreiben und was im Insolvenzverfahren bereits veranlasst worden ist. Dann muss er darstellen, wie sich der Insolvenzplan auf das Verfahren auswirken wird.
Im gestaltenden Teil hat er zu beschreiben, wie der Plan von den gesetzlichen Vorschriften abweicht und die Folgen auf die Rechte eines jeden einzelnen Gläubigers.
Dann muss der Antragsteller sog. Gläubigergruppen bilden, beispielsweise: absonderungsberechtigte Gläubiger, falls der Insolvenzplan in deren Rechte eingreift, Insolvenzgläubiger ohne Sicherungsrechte, einzelne Rangklassen der nachrangigen Insolvenzgläubiger, gegebenenfalls die Arbeitnehmer
Gruppenbildung entscheidet mit über den Erfolg des Insolvenzplanes – strategische Möglichkeiten zur Plangestaltung
Wie die Gruppen gebildet werden, schlägt der Antragsteller vor. Durch geschicktes Vorgehen kann er die Abstimmung über den Insolvenzplan erheblich beeinflussen.
Den fertigen Insolvenzplan reicht der Antragsteller beim Insolvenzgericht ein.
Haben Sie Fragen zum Thema Insolvenzplan? Wir helfen bei der Planerstellung.
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